Geschmacksmusteranmeldung (EU) Basic

Preis: 284 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

Dieses Angebot beinhaltet ein Leistungspaket des gewerblichen Rechtsschutzes zu den angegebenen Allgemeine Mandatsbedingungen (AMB). Es richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden.

Inhalt des Leistungspakets:

Anmeldung eines europäischen Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) durch einen spezialisierten Rechtsanwalt mit folgenden Leistungen:

  1. Prüfen der vom Mandant übersandten maximal sieben Darstellungen desselben anzumeldenden Designs auf ihre Eignung zur Anmeldung.
  2. Klassifizierung des Designs nach der Locarno-Klassifikation.
  3. Erstellen und Einreichen des Geschmacksmusteranmeldeantrages beim Musteramt.
  4. Das Führen der Korrespondenz mit dem Musteramt und die Information des Mandanten.

Nicht enthalten sind insbesondere,

  1. eine Recherche nach vorbekannten Designs,
  2. das Betreiben etwaiger Rechtsmittelverfahren,
  3. eine weitergehende individuelle Beratung.

Hinweis:
Für die Anmeldung eines Designs mit höchstens sieben verschiedenen Darstellungen desselben Designs fallen zusätzlich amtliche Anmeldegebühren von derzeit 350,00 € an. Für die Anmeldung jedes weiteren Designs derselben Warenklasse bis maximal 10 Designs mit höchstens sieben verschiedenen Darstellungen desselben Designs in einer gemeinsamen Anmeldung (Sammelanmeldung) fallen zusätzlich amtliche Anmeldegebühren von derzeit 175,00 € an.

Der im Leistungspaket enthaltene Auftrag an die Kanzlei umfasst die Anmeldung eines Designs mit höchstens sieben Darstellungen desselben Designs. Für die Anmeldung jedes weiteren Designs derselben Warenklasse mit höchstens sieben Darstellungen desselben Designs in einer gemeinsamen Anmeldung (Sammelanmeldung) fallen für jedes weitere Design zusätzliche Kosten der Kanzlei von 30,00 € (netto) an.

Dem Mandant ist bekannt, dass bei Bekanntwerden der Existenz von älteren identischen Designs von anderen Entwerfern vor dem Anmeldetag oder wenn die erste Offenbarung des einzutragenden Designs durch den Anmelder selbst vor mehr als 12 Monate vor dem Anmeldetag erfolgte, das eingetragene Muster nichtig ist und gelöscht werden kann.